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Betriebsteilübergang trotz Verlusts der organisatorischen Selbständigkeit einer Abteilung

EuroparechtHannes SchnellerDRdA 2009, 463 Heft 5 v. 1.10.2009

EuGH 12.2.2009 Rs C-466/07 Klarenberg

Art 1 und Art 6 RL 2001/23/EG (Betriebsübergangs-RL)

Art 1 Abs 1 Buchst a und b der RL 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu prüfen.

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