1. Ausgangslage
Am 26.2. beschloss der österr Nationalrat mehrheitlich das BeschäftigungsförderungsG 2009 (BGBl I 2009/12, idF BeschföG09), dessen wichtigste Bestimmungen eine Änderung des Arbeitsmarktförderungs- (BGBl 1969/31, idF AMFG) und des ArbeitsmarktserviceG (BGBl 1994/313, idF AMSG) zum Inhalt haben. Ziel ist eine Neuregelung der Kurzarbeits-(KUA-)beihilfe als arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Unterstützung von Arbeitszeitverkürzungen mit teilweisem Lohnausgleich, und zwar in Betrieben zur Vermeidung von Kündigungen bei vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das BeschföG09 ist hinsichtlich der die KUA betreffenden Regelungen rückwirkend am 1.2.2009 in Kraft getreten.