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Was vor 75 Jahren geschah!

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsBarbara TrostDRdA 2009, 189 Heft 2 v. 1.4.2009

Wenn Geschichte lehren soll, dann sind es mindestens drei Aspekte eines Ereignisses, die beleuchtet, dargestellt und verbreitet werden müssen. Erstens: Was ist geschehen; zweitens: Was ist daraus entstanden; und vor allem drittens: Auf welchem Nährboden hatte dieses Geschehen gedeihen können? Für die dramatischen Monate der Wende von der Demokratie zum faschistischen Ständestaat und den nahtlosen Übergang in die nationalsozialistische Diktatur gilt dies in besonderer, geradezu existentieller Weise.

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