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Die neue EU-Leiharbeits-RL - der Umsetzungsbedarf in Österreich

EuroparechtRené SchindlerDRdA 2009, 176 Heft 2 v. 1.4.2009

Die weitgehende Gleichbehandlung von LeiharbeitnehmerInnen (-AN) mit Stamm-Beschäftigten; im Gegenzug die Überprüfung und gegebenenfalls Aufhebung von Verboten und Einschränkungen der Leiharbeit - auf diese Kurzformel kann man die Inhalte der neuen Leiharbeits-Richtlinie der EU (RL 2008/104/EG ; im Folgenden "RL") bringen. Nach einem Vorlauf von über neun Jahren trat sie mit 5.12.2008 (Veröffentlichung im ABl L 2008/327) in Kraft und ist binnen drei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Im Folgenden werden ihre wesentlichen Inhalte dargestellt und auf einen Umsetzungsbedarf in Österreich hin überprüft.

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