Diskriminierungen erfolgen in der Arbeitswelt in den unterschiedlichsten Formen, sei es beim Entgelt - die häufigste Form -, sei es bei Beförderungen etc oder überhaupt in Form von (sexuellen) Belästigungen. Seit dem In-Kraft-Ttreten des neuen Gleichbehandlungsgesetzes1) (GlBG) am 1.7.2004 sind nun nicht mehr nur das Geschlecht, sondern auch die ethnische Zugehörigkeit, die Religion oder Weltanschauung, das Alter und die sexuelle Orientierung geschützte Merkmale.2) Die Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung auf Grund einer Behinderung3) sind mit 1.1.2006 in Kraft getreten. Allen Formen dieser Diskriminierungen ist gemeinsam, dass sie verboten sind! Da Fälle von Diskriminierungen leider in der betrieblichen Praxis keine Ausnahme sind, sollen im Folgenden anhand des folgenden Sachverhaltes einige Merkmale und Diskriminierungssituationen näher erläutert werden.