Am 10.12. wird alljährlich - weltweit - der Menschenrechte gedacht. Vor mehr als 60 Jahren, am 10.12.1948, hat die damals in Paris tagende UN-Generalversammlung die Allgemeine Menschenrechtserklärung (UN-Menschenrechtscharta) 1948 beschlossen, die mit dem Art 22 auch Bestimmungen zum Menschenrecht "soziale Sicherheit" enthält. Österreich begann mit der Übernahme der mit dem UNO-Beitritt (im Dezember 1955) politisch verbindlich gewordenen Verpflichtungen aus der UN-Menschenrechtscharta bereits mit dem am 9.9.1955 (mit Wirkung 1.1.1956) geschaffenen ASVG. Sein Schutzbereich deckt sich im Wesentlichen mit dem von der ILO mit dem Übereinkommen (ÜE) Nr 102 über die Mindestnormen der sozialen Sicherheit definierten Aufgabenbereich. Im Zusammenhang damit wird hier in Kürze (nach einem Rückblick auf die Entstehung und Verbreitung der Idee bzw des Begriffes der "sozialen Sicherheit") über das berichtet, was international und national in Bezug auf das Menschenrecht der "sozialen Sicherheit" sowie hinsichtlich der sich darauf beziehenden Grundrechtsregelungen an Wichtigem mit dem Schwerpunkt Europa geschehen ist.