Das am 24.9.2008 im Nationalrat beschlossene und im BGBl I 2008/129 kundgemachte Sozialrechtsänderungsgesetz (SRÄG) 2008 beinhaltet ein Maßnahmenbündel zur Pensionsanpassung und die Verlängerung und Verbesserung der Hacklerregelung. Die getroffenen Maßnahmen stellen eine nachhaltige Verbesserung der Einkommens- und Lebenssituation von Millionen PensionsbezieherInnen dar. Vor allem BezieherInnen kleinerer Pensionen erhalten einen fairen und rasch wirkenden Ausgleich für die Teuerung des Jahres 2008. Es wird aber auch die Wartezeit für die erste Pensionsanpassung abgeschafft, wodurch Neuzugangspensionen dauerhaft erhöht werden. Mit der Verlängerung der "Hacklerreglung" und der Einbeziehung der Krankengeldzeiten wird eine wichtige Forderung der ArbeitnehmerInnen-(AN-)seite erfüllt.