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Ersatz von Strafverteidigungskosten nach § 1014 ABGB

Aus der Praxis - für die PraxisSebastian ZankelDRdA 2009, 59 Heft 1 v. 1.2.2009

Im Zusammenhang mit ausgesprochenen Entlassungen wegen vermeintlicher Vermögensdelikte werden des Öfteren Strafverfahren gegen verdächtige ArbeitnehmerInnen (AN) eingeleitet. Untersucht werden soll, inwieweit AN, deren Strafverfahren nicht mit einem Schuldspruch endet, sich hinsichtlich der angefallenen Strafverteidigungskosten an ihrem Arbeitgeber (AG) regressieren können.

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