Durch diese Neuordnung der betrieblichen Förderungen sollen die bisher für die Förderungen von betrieblichen Lehrverhältnissen aufgewendeten Mittel gebündelt und an der Qualität der Lehrausbildung und den Zukunfts- und Einkommenschancen orientiert werden. Die Lehrlingsstellen werden unter Einbeziehung der Arbeitnehmer-(AN-)interessenvertretungen beide zukünftige Arten von betrieblicher Förderung vergeben: die Basisförderung und die Qualitätsförderung. Die Basisförderung knüpft an der Lehrlingsentschädigung an, wodurch Bereiche mit höheren Lehrlingsentschädigungen (und damit besseren Einkommenschancen für die Jugendlichen und meist auch höherem Ausbildungsaufwand) auch höher gefördert werden. Für die Qualitätsförderung wurden von den AN-Interessenvertretungen gemeinsam mit Wirtschafts- und Regierungsvertretern in einem Ausschuss des Berufsausbildungsbeirats die Qualitätskriterien entwickelt, nach denen Förderungen gewährt werden. Im Rahmen der Qualitätsförderung wird es auch einen "Blum-Bonus II" geben, der die erstmalige Aufnahme von Lehrausbildung (bzw die Wiederaufnahme einer seit Jahren eingestellten Lehrausbildung) durch einen Betrieb fördert, um diese zu motivieren, Lehrlinge aufzunehmen.