Auch das Jahr 1983 brachte zahlreiche Neuerungen, vor allem im Bereich des Arbeitsrechts mit sich. So wurde am 3.2.1983 (BGBl 1983/144) das BG über die wöchentlichen Ruhezeiten und die Arbeitsruhe an Feiertagen (Arbeitsruhegesetz - ARG) beschlossen. Dieses Gesetz löste zT noch aus dem 19. Jahrhundert bzw dem Beginn des 20. Jahrhunderts stammende Regelungen zur Wochenend- und Feiertagsruhe ab. Bereits im Jahre 1973 war den Sozialpartnern ein Entwurf zum ARG zur Begutachtung vorgelegt worden. Aufgrund von Meinungsunterschieden über Zuschlagsregelungen für Arbeiten während der Ersatzruhe, beim Ausmaß der Ersatzruhe sowie bei der Frage nach der Einbeziehung des öffentlichen Dienstes sowie der Verkehrsbetriebe, sollte es allerdings zehn Jahre dauern, bis das ARG am 1.6.1984 in Kraft treten konnte.