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Neues zur Arbeitszeitrichtlinie1)1)Vgl dazu Röpke, Zur Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie, DRdA 2005, 460; Lutz, Neues zur Arbeitszeitrichtlinie, DRdA 2007, 73; Staudeker/Fischl, Europarechtliche Trendwende beim "inaktiven Bereitschaftsdienst" zeichnet sich ab!, ASoK 2008, 244 ff.

EuroparechtDoris LutzDRdA 2008, 461 Heft 5 v. 1.10.2008

Am 9.6.2008 tagte nach einer ca eineinhalb jährigen Pause wieder der Rat der Arbeitsminister, um nach einem inzwischen schon 5-jährigen Diskussionsprozess neuerlich den Versuch einer Einigung zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie (-RL) 93/104/EG idF 2003/88 (in der Folge: EU-AZ-RL) zu starten. Die slowenische Ratspräsidentschaft hat dafür einen inhaltlich leicht modifizierten Kompromissvorschlag erarbeitet. Neu war aber vor allem die Junktimierung mit der Leiharbeits-RL, in der es um die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer (-AN) mit der Stammbelegschaft der Beschäftigerbetriebe geht. Hier hat es eine Einigung zwischen britischen Arbeitgebern mit der größten britischen AN-Organisation TUC gegeben. Diese nimmt allerdings eine 12-wöchige Qualifizierungsperiode nach wie vor von der sofortigen Gleichstellung aus. Die Junktimierung und damit einhergehende Verbesserung im Bereich der Leiharbeit und die immer deutlicher seitens der Europäischen Kommission in Aussicht gestellten Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der EU-AZ-RL haben nun zumindest bei den Arbeitsministern Wirkung gezeigt, weshalb es im eingangs zitierten Rat zu einer Einigung über das Paket kam.

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