Sozialbetrug ist ein vielschichtiges Phänomen, das vor allem die Sozialversicherungs-(SV-)träger in den letzten Jahren verstärkt belastet. Neben gesetzlichen Neuregelungen im SV-Recht hat der Gesetzgeber ua auch im Kriminalstrafrecht Spezialtatbestände geschaffen, die einen Beitrag zur Bekämpfung des Sozialbetrugs leisten sollen. Daneben kommen freilich auch die klassischen strafrechtlichen Tatbestände als mögliche Handhabe in Frage. Im Folgenden soll nach einem Überblick über die Spezialtatbestände des Sozialbetrugsgesetzes auch auf die mögliche Verbandsverantwortlichkeit von Generalunternehmen im Falle der Beteiligung am Sozialbetrug eingegangen werden. Einige Beispiele sollen schließlich nochmals die Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Sozialbetrugs ieS vom traditionellen Betrug des klassischen Strafrechts verdeutlichen.