1. Gesetzlicher Mehrarbeitszuschlag ab 1.1.2008
Als Herzstück der Arbeitszeitnovelle, BGBl I 2007/61, wurde ein 25-%-Zuschlag für Mehrarbeit eingeführt. Während solche Zuschläge für Mehrarbeit bisher nur in vereinzelten Kollektivverträgen (KollVen) zu finden waren (so beispielsweise im BAGS-KollV oder im ORF-KollV), besteht nunmehr seit Beginn 2008 für geleistete Mehrarbeit generell ein gesetzlicher Anspruch auf die höhere Abgeltung. In der Praxis sorgt die Neuregelung bereits für heiße Diskussionen, weshalb hier die wesentlichsten Punkte kurz dargestellt sowie Lösungswege aufgezeigt werden sollen.