Der EuGH hat zuletzt in den Rs Watts und Rs Stamatelaki seine bisherige Rspr zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen bestätigt und weiter konkretisiert. Aus diesem Anlass setzt sich der vorliegende Beitrag kritisch mit dem gemeinschaftsrechtlichen System der Patientenmobilität auseinander. Dabei soll sowohl auf die geltende Rechtslage als auch auf zukünftige Entwicklungen auf europäischer Ebene Bedacht genommen werden.