1. Einleitung
Migrationsrecht ist eigentlich immer in Bewegung; es vergeht kein Jahr ohne mehr oder weniger tief greifende Änderungen der Rechtslage. Die Motive dafür sind unterschiedlich und reichen von vom EuGH erzwungenen Änderungen über vom VfGH erkannte Verfassungswidrigkeiten bis hin zu politisch gewollten Gesetzesänderungen. Auch die diesjährige Änderung des AuslBG1) spiegelt dies wider: So wurde die Novelle ua notwendig, da der EuGH die österr Regelung zur Entsendung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer (AN) für europarechtswidrig erkannt hat. Zumindest bislang nicht aufgegriffen hat der VfGH allerdings die (möglicherweise) verfassungswidrige mittelbare Diskriminierung von Angehörigen österr Staatsbürger gegenüber Angehörigen von EWR-Bürgern.2)