Seit 1.1.2008 gilt das Abfertigungsrecht auch für Selbständige, parallel zu den Regelungen für ArbeitnehmerInnen (AN) gibt es für sie die "Selbständigenvorsorge". Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) wurde dementsprechend - mit dem Beschluss des NR vom 4.12.2007 über eine Novelle zum neuen Abfertigungsrecht - umbenannt und heißt nunmehr "Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz" (BMSVG). Die spezifischen Regelungen für Selbständige finden sich in den neu eingefügten Teilen 4 und 5 des Gesetzes und in Art II (Steuerrecht).