vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Anwendbarkeit der Zinsregelung des § 49a ASGG im arbeitsgerichtlichen Prozess

AbhandlungenSebastian ZankelDRdA 2008, 20 Heft 1 v. 1.2.2008

Die sich für den Rechtsvertreter im Arbeitsgerichtsprozess ergebende Problematik des Eintretens der Zinsregel des § 49a ASGG im Falle des Prozessverlustes lohnt mE eine genauere rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit den dieser Regelung zu Grunde liegenden Erwägungen des Gesetzgebers. Dies deshalb, da in der gerichtlichen Praxis im Regelfall Zinsen im Ausmaß des § 49a ASGG eingeklagt werden, was im Ergebnis eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die prozessverlustige beklagte Partei (Bekl) bedeutet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!