In unserer flexiblen Informationsgesellschaft reicht es nicht mehr, dass die Versicherten erst wenige Monate vor ihrem Pensionsstichtag die erforderlichen Informationen über ihre Pensionsansprüche von ihrem zuständigen Pensionsversicherungs-(PV-)träger erhalten.1) Bereits Jahre vor einem möglichen Pensionsantrittsalter brauchen die Versicherten verbindliche Auskünfte von den PV-Trägern,2) weil etwa wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen (Wechsel des Arbeitsplatzes, Altersteilzeit) getroffen werden müssen.