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Die Feststellung von Zeiten der Schwerarbeit

Der praktische FallWalter PöltnerDRdA 2007, 406 Heft 5 v. 1.10.2007

In unserer flexiblen Informationsgesellschaft reicht es nicht mehr, dass die Versicherten erst wenige Monate vor ihrem Pensionsstichtag die erforderlichen Informationen über ihre Pensionsansprüche von ihrem zuständigen Pensionsversicherungs-(PV-)träger erhalten.1)1)Siehe zB Bergauer/Urbanek, Pensionsrechtliche Fragen bei flexiblem Arbeitsverhältnis, ZAS 2004, 105. Bereits Jahre vor einem möglichen Pensionsantrittsalter brauchen die Versicherten verbindliche Auskünfte von den PV-Trägern,2)2)So schon Tomandl, Plädoyer für einen Auskunftsbescheid in der Pensionsversicherung, VersRdSch 1975, 363. weil etwa wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen (Wechsel des Arbeitsplatzes, Altersteilzeit) getroffen werden müssen.

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