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Ausgestaltung und Abänderung betrieblicher Pensionszusagen

Der praktische FallMonika Drs (Wien)DRdA 2007, 242 Heft 3 v. 1.6.2007

In Österreich gibt es keinen gesetzlich normierten Anspruch auf eine Betriebspension. Es liegt daher am jeweiligen Arbeitgeber (AG), ob er seinen Mitarbeitern eine Pensionszusage macht. Tut er dies, muss er allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten (zB Gleichbehandlungsgebot, Unverfallbarkeit, eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit).

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