In Österreich gibt es keinen gesetzlich normierten Anspruch auf eine Betriebspension. Es liegt daher am jeweiligen Arbeitgeber (AG), ob er seinen Mitarbeitern eine Pensionszusage macht. Tut er dies, muss er allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten (zB Gleichbehandlungsgebot, Unverfallbarkeit, eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit).