Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, ob der Betriebsinhaber verpflichtet ist, den für eine Betriebsrats-(BR-)wahl kandidierenden Gruppen zu gestatten, den wahlberechtigten Arbeitnehmern (AN) des Betriebes Informationen unter Nutzung des betrieblichen E-Mails zu übermitteln. Bei Vorliegen einer derartigen Verpflichtung ist weiters auf die Konsequenzen einzugehen, die ihre Verletzung nach sich zieht.