Im Jahr 1996 war vor allem der Bereich des Sozialrechts in gesetzgeberischer Hinsicht in Bewegung bzw geradezu in Aufruhr, wobei in diesem Rahmen nur einige der zahlreichen Änderungen erwähnt werden können: Den Auftakt machte - noch relativ unspektakulär - das ArbeitsmarktpolitikG (BGBl 1996/153), mit dem etwa durch Einführung der §§ 5a-5c in das ArbeitsmarktpolitikfinanzierungsG ein Bonus-Malus-System bei der Einstellung bzw "Freisetzung" "Älterer" - also von Arbeitnehmern (AN), die das 50. Lebensjahr beendet haben - geschaffen wurde (vgl dazu Dirschmied, Änderungen im Arbeitsmarktrecht, DRdA 1996, 267 f).