Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer schlägt in seinen Schlussanträgen vom 6.6.2006 vor, dass Beschäftigungszeiten, die in der Schweiz vor In-Kraft-Treten des Abkommens über die Freizügigkeit (zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits) zurückgelegt wurden, für das berufliche Vorrücken in einer vergleichbaren Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat anzurechnen sind.