Mit 1.9.2006 wurde die Bundesrichtlinie (-RL) des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich "Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen" mit einigen Veränderungen verlängert. In dieser RL sind auch die Fördervoraussetzungen für die sog Blum-Förderung, benannt nach dem Regierungsbeauftragten für Lehrlingswesen, Kommerzialrat Egon Blum, enthalten.