1. Sachverhalt
Die Erblasserin bezog von einem Pensionsversicherungs-(PV-)träger eine Eigenpension sowie eine Hinterbliebenenpension, welche in Unkenntnis deren Ablebens am 8.12.2004 auch noch für die Monate Dezember 2004 bis einschließlich Februar 2005 auf deren Pensionskonto in Höhe von insgesamt € 4.217,25 zur Anweisung gebracht wurden. Vom Bankinstitut wurde auf Grund des bestehenden Bankenvertrages lediglich der Betrag von € 1.415,47 (Eigen- und Hinterbliebenenpension für Februar 2005) zurückgestellt, sodass ein Differenzbetrag von € 2.801,78 unberichtigt aushaftet.