Es ist nicht immer klar, in welchem Maße Geschäftsführer einer GmbH den arbeitsrechtlichen Regeln unterstellt sind. Vor allem bereitet die Wechselbeziehung von übertragenem Organmandat und geschlossenem Anstellungsvertrag Probleme. Verletzt nun der Geschäftsführer seine Pflichten, so bildet dessen Suspendierung einen Schwebezustand, der in seinen Auswirkungen bislang nur unvollkommen beleuchtet wurde. Es stellt sich dann vor allem die Frage, inwieweit ein auferlegtes Nebenbeschäftigungsverbot Wirkungen entfaltet. Darauf soll in der Folge näher eingegangen werden.