Mit 17.3. bzw 18.3.2006 sind neue Regeln für die Vereinbarung von Konkurrenz- und Ausbildungskostenrückersatzklauseln in Kraft getreten. In Hinkunft werden Konkurrenzklauseln erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe (für 2006: € 2.125,- brutto monatlich) möglich sein. Die Grenzen für die Zulässigkeit von Ausbildungskostenrückersatz wurden bisher durch die Rspr gezogen, sie werden nun erstmals im Gesetz geregelt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um diese neuen gesetzlichen Regelungen.