Das Reformgesetz über die Krankenversicherung (KV)1) ist Anfang 2005 in Kraft getreten; Teilbestimmungen der Reform sind erst seit Sommer 2005 in Kraft bzw werden später umgesetzt. Die überkommenen Prinzipien der KV des allgemeinen Systems und der ihm angeglichenen oder gegebenenfalls noch anzugleichenden werden beibehalten und manche, wie zB die Selbstbeteiligung der Versicherten, zu deren Ungunsten verstärkt.2) Das ist ein Grund, warum auch diese Reform nicht auf vollem gesellschaftlichen Konsens beruht.3) Das Gesetz bewirkt die Überarbeitung der institutionellen Konzeption und sieht neue Entscheidungsebenen vor, um spezifische Orientierungsmaßnahmen zur Realisierung einer effektiven Kostensenkung Wirkung zeitigen zu lassen; es beabsichtigt die Erneuerung der Zusammenarbeit der Kassen als Leistungsträger und der Leistungserbringer.4)