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Die französische Krankenversicherung nach der Reform

Aus dem AuslandOtto KaufmannDRdA 2006, 70 Heft 1 v. 1.2.2006

Das Reformgesetz über die Krankenversicherung (KV)1)1)Gesetz (Loi n˚ 2004-810) vom 13.8.2004 über die KV; J.O. 17.8.2004, 14.598. Einige Ausführungsbestimmungen stehen noch aus. ist Anfang 2005 in Kraft getreten; Teilbestimmungen der Reform sind erst seit Sommer 2005 in Kraft bzw werden später umgesetzt. Die überkommenen Prinzipien der KV des allgemeinen Systems und der ihm angeglichenen oder gegebenenfalls noch anzugleichenden werden beibehalten und manche, wie zB die Selbstbeteiligung der Versicherten, zu deren Ungunsten verstärkt.2)2)Die Reform betrifft in erster Linie die KV des allgemeinen Systems. Es bestehen neben diesem andere Systeme, die entweder vom allgemeinen vollständig getrennt, oder aber teilselbständig sind. Kaufmann, Sondersysteme und autonome Systeme in der französischen sozialen Sicherheit, DRdA 1998, 381-386. Das ist ein Grund, warum auch diese Reform nicht auf vollem gesellschaftlichen Konsens beruht.3)3)Mills; Caudron, Le système de santé. Résistances et alternatives. critique de la contre-réforme Douste-Blazy et perspectives. Coll. Espere (2004). Das Gesetz bewirkt die Überarbeitung der institutionellen Konzeption und sieht neue Entscheidungsebenen vor, um spezifische Orientierungsmaßnahmen zur Realisierung einer effektiven Kostensenkung Wirkung zeitigen zu lassen; es beabsichtigt die Erneuerung der Zusammenarbeit der Kassen als Leistungsträger und der Leistungserbringer.4)4)Legouhy; Milet, L'assurance maladie après la loi du 13 août 2004, Revue pratique de droit social, RPDS n˚ 720 (2005) 115.

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