Mit 27.10.2005 wurde das Beschäftigungsförderungsgesetz und damit ua auch eine Novelle des AMSG und des AlVG vom Nationalrat beschlossen. Mit dem neuen § 34a AMSG wurde in Form des "Kombilohn-Modells" die gesetzliche Grundlage für ein neues Förderinstrument zur Beschäftigungsaufnahme im Niedriglohnsektor geschaffen.