Einerseits häufen sich bei den Arbeitsmarktexperten der AK Wien die Beschwerden Arbeit Suchender über fehlende Rücksichtnahme des Arbeitsmarktservice (AMS) auf berufliche Wünsche oder Kinderbetreuungspflichten bei Stellenzuweisungen und verstärkt auftretende Zuweisungen zu - als sinnlos empfundenen - Kursmaßnahmen. Andererseits verpflichtet bereits seit 1.1.2005 der Gesetzgeber die regionalen Geschäftsstellen des AMS dazu, mit jedem/jeder Arbeit Suchenden einen individuellen Betreuungsplan zu erstellen.