Das Recht der Arbeitsförderung ist in einem Grenzbereich zwischen Sozialversicherungs-(SV-), Arbeits- und Wirtschaftsverwaltungsrecht angesiedelt. Gerade das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Rechtsbereiche führt in der Praxis zu vielfältigen juristischen Problemen, die aber kaum die staatlichen Gerichte beschäftigen. Trotz der großen praktischen Bedeutung scheint die Praxis die anfallenden Probleme zu meistern. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass dessen ungeachtet einige sehr wesentliche Rechtsfragen offen sind, die sowohl den Bereich des SV-Rechts als auch jenen des Arbeitsrechts betreffen.