Das 3. SVÄG 2004 (BGBl I 2004/171 vom 30.12.2004) enthält in seinem Teil 1, der aus dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stammt, die Hauptverbandsreform und im Teil 2 aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen verschiedene Änderungen und Anpassungen (= 63. ASVG-Novelle); die letztgenannten Regelungen finden sich parallel auch in der 30. Novelle zum GSVG, in der 29. Novelle zum BSVG und in der 32. Novelle zum B-KUVG.