1. Allgemeines
Im Zuge des Österreich-Konvents, der mit Ende Jänner 2005 seine Arbeit beendet hat, wurde von verschiedenen Seiten immer wieder betont, dass der Bereich der Grundrechte besonders umstritten sei. Es wurde befürchtet, dass eine neue österr Bundesverfassung vor allem an der Frage der Garantie sozialer Grundrechte scheitern könnte. So legte das sozialdemokratische Grundrechtsforum einen geschlossenen Grundrechtskatalog vor, und Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter erarbeitete ebenfalls einen Katalog, der von der ÖVP präsentiert wurde. Diese beiden Kataloge sind in ihrer gesamten Ausprägung tatsächlich äußerst unterschiedlich (zu finden unter www.konvent.gv.at , Materialien zum Ausschuss IV, Anlage A zum ergänzenden Bericht des Ausschusses 22/ AUB-K). Ein wesentlicher Unterschied liegt vor allem darin, dass der Katalog des SPÖ-Grundrechtsforums im Bereich der sozialen Grundrechte viel weiter geht als der Entwurf von Grabenwarter. Da WKÖ, ÖGB und BAK im Österreich-Konvent vertreten waren, bemühten sich diese Organisationen darum, dem Konvent einen Kompromissvorschlag der Arbeitgeber- und