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Sozialbetrugsgesetz

Aktuelle SozialpolitikWalter GagawczukDRdA 2005, 198 Heft 2 v. 1.4.2005

Im Dezember 2004 wurde im Parlament das Sozialbetrugsgesetz (SozBeG) beschlossen, welches strafrechtliche Maßnahmen gegen Sozialversicherungs-(SV-)betrug in Form von Scheinanmeldungen sowie gegen organisierte Schwarzarbeit enthält. Weiters wurden die Bestimmungen im ASVG über die Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn und das Firmenbuch- und Konkursverfahren mit dem Ziel der Bekämpfung des Sozialbetruges geändert.

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