Die ÖBB befinden sich seit ihrer Ausgliederung im Jahr 1993 im ständigen Umbruch. Das bringt auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht Probleme mit sich. Einerseits scheint der Umstieg vom privaten Arbeitsvertrag mit "öffentlich-rechtlichem Einschlag" - so die frühere Jud - Probleme zu schaffen. Hier ist vor allem der Wechsel von einem System der "Dienstpostenverleihung" zu einem solchen, in dem nach der Verwendung einzustufen und zu entlohnen ist, schwierig. Andererseits aber wurde vom Gesetzgeber die Änderung der ÖBB-Struktur durch das BundesbahnstrukturG 2003 nicht nur zu einer gesellschaftsrechtlichen sondern auch zu einer arbeitsrechtlichen Reform genutzt.