vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Was vor 10 Jahren geschah!

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsClaudia WolfsgruberDRdA 2004, 589 Heft 6 v. 1.12.2004

Das Jahr 1994 stand auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts im Zeichen des EU-Beitrittes Österreichs und der damit verbundenen Notwendigkeit, die innerstaatliche Rechtslage an europarechtliche Vorgaben anzupassen. Mit Erlass des ASchG (BGBl 1994/450) etwa, wurde im Bereich des technischen Arbeitnehmer-(AN-)schutzes eine Angleichung der geltenden Rechtsvorschriften an die einschlägigen europäischen Richtlinien (RLen) vorgenommen. Die neugefasste Norm traf in ihrem ersten Abschnitt allgemeine Aussagen über ihren Geltungsbereich, normierte die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers (AG) im Bereich des AN-Schutzes, regelte bestimmte Mitwirkungs- und Anhörungsrechte der Belegschaft und sah die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen vor bzw definierte deren Aufgaben. In den weiteren Abschnitten wurden bedeutende Begriffe näher definiert, Maßnahmen zur Gesundheitsüberwachung festgeschrieben und Regelungen über Präventivdienste, wie etwa die Bestellung von Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern uä, festgelegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!