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Arbeitslose auf der Schulbank - Über Voraussetzungen und Grenzen von Alternativen zur Arbeitsvermittlung

Der praktische FallRudolf MüllerDRdA 2004, 564 Heft 6 v. 1.12.2004

In Zeiten wachsender Arbeitslosigkeit und sinkender Budgetspielräume wächst der Druck, der auch auf den Institutionen der Arbeitsmarktverwaltung lastet: Schnelllebige Arbeitsmärkte verlangen auch von Arbeitern und Angestellten laufend Anpassungen; wer heute als Fachmann auf der Höhe des Standes der Technik gilt, kennt morgen nur mehr veraltete Technologien und wird zum Problemfall. Die Politik wieder verlangt eine wahlverträgliche Arbeitslosenstatistik, in der jene Arbeitssuchenden nicht vorkommen, die sich in einer Schulungsmaßnahme befinden und daher für den Moment nicht auf den Arbeitsmarkt drängen. Kein Wunder, dass Schulung, Nach- und Umschulung, Berufsorientierung, Wiedereingliederung und wie die Maßnahmen noch alle heißen mögen, eine zunehmend prominente Rolle im Leben von Arbeitslosen spielen. Die regionalen Geschäftsstellen des AMS pflegen freilich solche Maßnahmen nicht nur denen angedeihen zu lassen, die danach verlangen oder damit einverstanden sind, sondern mitunter auch jenen, die sich ihr Leben langfristig im Zustand des Leistungsbezuges auf Notstandshilfe eingerichtet haben. Solche Fälle gibt es und davor darf man nicht die Augen verschließen. Nicht selten aber erfolgt die Zuweisung zu Arbeitstraining oder Schulungsmaßnahmen reaktiv im Zuge von Konflikten im Betreuungsverhältnis, vor allem bei Verdacht von Schwarzarbeit, bei einer Verweigerung häufig auch wiederholt und jedes Mal gefolgt von Sperrfristen, womit der Konflikt zwar nicht beendet, wohl aber auf die Stufe eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehoben wird. Ob solche Zuweisungen als Antworten auf Undiszipliniertheiten von Kunden des AMS adäquat sind, sei dahingestellt. Diese Fälle gaben jedenfalls Anlass zu mittlerweile reichhaltiger Jud des VwGH zu derartigen Maßnahmen, die - wie die Verwaltungsakten meist zeigen - häufig solche "Problemfälle" betrifft. Ein kurzer Abriss der typischen Problemstellungen und der von der Rspr entwickelten Antworten soll - anhand eines typisierten Falles - der besseren Orientierung in der Praxis dienen.

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