Mit den neuen Antidiskriminierungsrichtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG hat die EU ein neues Kapitel des Arbeitsrechts aufgeschlagen. Das Zivil- und insb das Arbeitsrecht werden vor völlig neue Aufgaben gestellt. Die Gleichbehandlung wird nunmehr verallgemeinert und umfasst nunmehr auch die Bereiche Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung.