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Rechtliche Stellung einer Grenzgängerin*)*)Der vorliegende Fall ist frei erfunden. Insb liegt ihm kein Gutachten zu Grunde.

Der praktische FallUlrich RunggaldierDRdA 2003, 69 Heft 1 v. 1.2.2003

Sachverhalt

Christine C (geboren am 1.8.1960 in Lienz - Osttirol) war vor ihrer Verehelichung mit Hermann C, welche am 11.8.1988 stattfand, zehn Jahre lang als Kellnerin im Gasthof H in Lienz beschäftigt. Seit ihrer Verehelichung ist sie als Hausfrau tätig und betreut ihre beiden Kinder (F, der 13 Jahre alt ist, und B, die 8 Jahre alt ist). Da die Kosten für die Versorgung der Familie immer höher werden und das Einkommen von Hermann C, der als Polier im Bauunternehmen Z in Lienz beschäftigt ist, hiefür nicht mehr reicht, möchte Frau Christine C ihre ursprüngliche Tätigkeit als Kellnerin wieder aufnehmen. Die Entscheidung für einen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben wird ihr dadurch erleichtert, dass ihre Mutter pensioniert wurde und daher die Enkelkinder zumindest teilweise mitbetreuen kann.

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