Der OGH hat in einer langen Liste von Entscheidungen eine vielfach besprochene Judikaturlinie1)entwickelt, mit welcher er die Frage, inwieweit eine sittenwidrige Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) etwa durch überlanges Stehenlassen von Ansprüchen auf Lohn oder Gehalt vorliegt. Mit BGBl 2000/142 hat der Gesetzgeber eine Novellierung des IESG vorgenommen und ua den § 3a IESG geändert.