Seit etwa 25 Jahren werden Teile der öffentlichen Verwaltung in rechtlich selbständige Unternehmen ausgegliedert. Damit folgt die öffentliche Hand einem Trend, der auch in der Wirtschaft üblich ist: Dezentralisierung, Aufteilung der Verantwortung, Begrenzung der Kosten und mittelbare Leitung abhängiger Unternehmen im Konzern durch inhaltliche Vorgaben und wirtschaftlichen Einfluss entsprechen aber nicht nur einer Mode, sondern auch einer breiten Strömung in Gesellschaft und Wirtschaft.