Nach jahrzentelangen Vorarbeiten wird die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) nunmehr Realität. Am 8.10.2001 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EG)Nr 2157/2001 über das Statut der SE angenommen, welche im Jahr 2004 in Kraft treten wird (im Folgenden kurz "VO"). Ein Hindernis auf dem Weg zur Verwirklichung dieses europäischen Projektes war die Uneinigkeit der Mitgliedstaaten über die Beteiligung der Arbeitnehmer (AN), erst der Gipfel von Nizza im Dezember 2000 brachte schließlich einen politischen Kompromiss (zur Vorgeschichte Torggler, Zur Europäischen Gesellschaft [SE], ecolex 2001, 442. Vgl auch Neue Impulse für die Europäische Aktiengesellschaft - das Memorandum der EG-Kommission vom 15.7.1988, KOM [88] 320 endg, WBl 1988, 407).