Am 23.11.2001 wurde im Nationalrat die 59. Novelle zum ASVG, veröffentlicht im BGBl I 2002/1, verabschiedet. Mit dieser Novelle erhalten die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sozialversicherungs-(SV-)Chipkarte eine wesentliche Ergänzung, die nachfolgend durchaus auch kritisch betrachtet werden soll.