Eine legistische Notwendigkeit des Jahres 1991 stellte das Bundesgesetz über die Sicherung des Arbeitsplatzes für zum Präsenzdienst einberufene oder zum Zivildienst zugewiesene Arbeitnehmer (AN) (Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 - APSG), BGBl 1991/683 dar. Die Vorgängernorm des APSG 1956 (BGBl 1956/154) hatte sich "als dauerhaft und gegen Novellierungen recht resistent erwiesen" (Klein/Knöfler, Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz - APSG [1993] 9), und war gerade aus diesem Grunde nicht mehr voll zweckentsprechend.