In den letzten Tagen vor der Sommerpause hat das Parlament eine weitreichende Änderung des Bundesgesetzes über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz - RFG) beschlossen. Das Gesetz wurde am 31.7.2001 im Bundesgesetzblatt verlautbart (BGBl I 2001/83). Einige Bestimmungen - zB jene über den neu geschaffenen Stiftungsrat (§ 20a RFG) - sind bereits am 1.8.2001 in Kraft getreten, die übrigen treten mit 1.1.2002 in Kraft.