Auf den ersten Blick wäre man fast versucht, das Jahr 1976 als in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht eher ereignisloses Jahr zu bezeichnen, wäre da nicht BGBl 1976/390 - das Bundesgesetz vom 7.7.1976 betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechts und die Einführung einer Pflegefreistellung, besser bekannt als "Urlaubsgesetz" (UrlG), das mit 1.1.1977 in Kraft trat.