Die leistungsrechtlichen Grundsätze bei Krankenbehandlung im Ausland sind komplex und vielschichtig. Sie werden durch drei Ebenen von Rechtsgrundlagen - nämlich die nationale, europa- und völkerrechtliche - determiniert und variieren je nach Aufenthaltsstatus des Patienten, Art der Leistungsinanspruchnahme sowie anzutreffendem Gesundheitssystem. Dementsprechend vielgestaltig sind nicht nur die judizierten Fälle, sondern auch die Lösungsansätze. Hierbei stehen Sachleistungsaushilfe und Kostenerstattung im Widerstreit. Tendenziell zeigt sich, dass der OGH darauf zielt, die Versichertengemeinschaft vor zu weitgehendem Leistungszugriff zu schützen, während der EuGH bestrebt ist, den Gesundheitsmarkt stärker zu liberalisieren und den Wettbewerbsregeln zu unterstellen. Im Rahmen der positiv-rechtlich vorgegebenen Leistungsstrukturen bieten jedoch beide Höchstgerichte ausgewogene, die Belange des versicherten Patienten berücksichtigende Ergebnisse. Deren Aufarbeitung, dogmatische Vertiefung und rechtspolitische Weiterentwicklung ist die Aufgabe der vorliegenden Untersuchung.