vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostentragung bei notwendiger Anstaltspflege im Ausland

Aus der Praxis - für die PraxisGünter FlemmichDRdA 2001, 189 Heft 2 v. 1.4.2001

Zu 10 ObS 361/99g entschied der OGH am 11.7.2000 über die Kostentragung bei einer notwendigen Anstaltspflege wegen Gefahr im Verzug im Ausland.

Folgender Sachverhalt geht dieser E voraus:

Christian L, der Sohn der Versicherten der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (GKK) erlitt am 4.8.1993 abends in Vorarlberg schwerste Verbrennungen am Körper, nachdem er sich in Suizidabsicht mit Benzin übergossen und selbst angezündet hatte. Er wurde im Landeskrankenhaus (LKH) Feldkirch erstversorgt und, da eine weitere zielführende Behandlung dort nicht durchgeführt werden konnte, über Veranlassung des dortigen Ärzteteams mit einem Helikopter in das Universitätsspital Zürich überstellt. Die aufgelaufenen Kosten der stationären Behandlung in Zürich in der Zeit vom 5.8. bis 14.9.1993 in der Höhe von Sfr 299.608,90 wurde dem LKH Feldkirch zur Zahlung vorgeschrieben, welches den vorgeschriebenen Betrag an das Universitätsspital Zürich jedoch ohne Anerkenntnis der Rechnung überwies.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!