Besonders die Teilzeitarbeit lädt zu neuen Arbeitszeitformen ein. Während das AZG eine detaillierte Regelung für Mehrarbeit und eine Änderung der Lage der Arbeitszeit vorsieht, fehlt diese für das Ausmaß der Arbeitszeit. Der Beitrag soll untersuchen, inwieweit eine solche Dispositionsmöglichkeit besteht.