Augenärztlicher Notfall: Rechtzeitigkeit der Aufklärung. Die Aufklärung hat im Allgemeinen so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist offenbleibt.
7 Ob 212/25i
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

