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Augenärztlicher Notfall: Rechtzeitigkeit der Aufklärung

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2026/17DAG 2026, 40 Heft 2 v. 13.5.2026

Augenärztlicher Notfall: Rechtzeitigkeit der Aufklärung. Die Aufklärung hat im Allgemeinen so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist offenbleibt.

7 Ob 212/25i

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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