1993 wurde österreichweit ein weitgehend einheitliches Pflegegeldgesetz beschlossen, das mit einigen Adaptierungen - Zuständigkeit, Zugang, Valorisierung, Einführung/Erhöhung einer Erschwernispauschale und einer speziellen Ausgestaltung der Einstufungsverordnung für Kinder und Jugendliche - weitgehend unverändert gilt. Seither haben sich im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die Begutachtungen nicht geändert und trotzdem findet sich immer wieder die eine oder andere Stolperfalle oder Unsicherheit. Der Beitrag fasst diese kompakt zusammen, um Gutachter:innen den Alltag zu erleichtern.

